An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild gekennzeichneten
Lichtsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf
Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl oder
auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren. Rangierfahrten
dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal
vorbeifahren.